Dachdecker Kermer

Karriere

Werde Teil unseres Teams

Bei Dachdecker Kermer erwarten dich nicht nur spannende Projekte, sondern echte Teamarbeit, Wertschätzung und ein sicherer Arbeitsplatz.
Wir sind ein moderner Dachdecker-Meisterbetrieb aus Baunatal, der Tradition und Innovation miteinander verbindet. Ob auf dem Dach, in der Werkstatt oder in der Planung – bei uns zählt jeder Beitrag.

Unsere Mitarbeiter sind das Fundament unseres Erfolgs. Deshalb legen wir großen Wert auf ein gutes Miteinander, faire Bezahlung, moderne Arbeitsmittel und kontinuierliche Weiterbildung.

Vorteile bei Dachdecker Kermer

8 gute Gründe, Teil unseres Teams zu werden:

01.
Sicherer Arbeitsplatz
Wir bieten dir einen festen Job in einem zukunftssicheren Unternehmen – verlässlich, regional und mit Perspektive.
02.
Faire Bezahlung
Gute Arbeit verdient gute Bezahlung. Bei uns wirst du leistungsgerecht entlohnt und dein Einsatz wird anerkannt.

03.

Starkes Team

Bei uns zählt das Miteinander. Wir unterstützen uns gegenseitig und schaffen ein Arbeitsumfeld, in dem man sich wohlfühlt.

04.

Moderne Ausstattung
Ob Werkzeuge, Fahrzeuge oder Arbeitskleidung – wir sorgen dafür, dass du mit moderner und sicherer Technik arbeitest.

05.

Weiterbildung & Entwicklung
Wir fördern dich gezielt durch Schulungen, Lehrgänge und Weiterbildungen, damit du fachlich immer auf dem neuesten Stand bleibst.

06.

Arbeiten in der Region ​

Kurze Wege, bekannte Gesichter: Wir arbeiten überwiegend in Baunatal, Kassel und Umgebung – nah dran an Zuhause.

07.

Betriebliche Altersvorsorge

Wir unterstützen unsere Mitarbeitenden mit einer betrieblichen Altersvorsorge. Sorgen so frühzeitig für finanzielle Sicherheit im Alter. Eine attraktive Zusatzleistung für Ihre Zukunft.

08.

SOKA-Dach Vorteile

Wir bieten eine tarifliche Zusatzrente, 75% Verdienstausfall bei Lohnausfällen durch Schlechtwetter, Zuschuss-Wintergeld (ZWG) und Mehraufwands-Wintergeld (MWG).

Wir suchen regelmäßig Verstärkung

Deine Chancen bei uns

Ob erfahrener Dachdecker, engagierter Quereinsteiger oder motivierter Azubi – bei uns findest du deinen Platz.

Dachdeckerei

Sie arbeiten direkt auf dem Dach und setzen Ihr handwerkliches Können ein, um Dächer funktional, sicher und optisch ansprechend zu gestalten.

Spenglerarbeiten

Sie fertigen und montieren Metallbauteile wie Dachrinnen, Abdeckungen und Fassadenverkleidungen – präzise, sauber und langlebig.

Bauleitung und Planung
Sie koordinieren Projekte, planen Arbeitsschritte und Materialien und sorgen dafür, dass jedes Dach termingerecht und zuverlässig fertiggestellt wird.
Ausbildung zum Dachdecker

Sie lernen alle Facetten des Dachdeckerhandwerks, sammeln praktische Erfahrung auf Baustellen und in der Werkstatt und entwickeln sich Schritt für Schritt zum Profi.

Keine Zeit verlieren

Jetzt bewerben!

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Dachdeckermeister Kermer GmbH & Co. KG, Meisterbetrieb

    1 Vertragsgrundlage

    Vertragsgrundlage für von uns als Auftragnehmer übernommene Aufträge sind die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Diese AGB gelten im Geschäftsverkehr mit privaten (§13 BGB) und gewerblichen Kunden. Sie finden keine Anwendung bei einer Vergabe nach VOB/A.

    2 Angebot – Preise

    ​Angebote haben eine Gültigkeit von 6 Wochen ab dem Angebotsdatum. Mit der Angebotsannahme gelten die Angebotspreise bis zur Beendigung der Baumaßnahme, wenn die Arbeiten binnen vier Monaten begonnen werden. Tritt danach eine wesentliche Veränderung (größer oder kleiner 1 %) der Preisermittlungsgrundlage im Bereich Lohnkosten ein, erhöht bzw. verringert sich der Angebotspreis in angemessenem Umfang. Vorbehaltlich eines jeder Partei zustehenden Einzelfallnachweises beträgt die Preisänderung 0,65% je 1% Lohnkostenänderung.

    Eine Umsatzsteuererhöhung kann an den Auftraggeber weiterberechnet werden, wenn die Leistung nach Ablauf von vier Monaten seit Vertragsschluss erbracht wird. Die Leistung ist so kalkuliert, dass bei der Ausführung Baufreiheit besteht und dass die Leistung zusammenhängend ohne Unterbrechung, nach Planung des Auftragnehmers erbracht wird. Bei Abweichungen (z.B. bei Behinderungen, Leistungsstörungen) besteht ein Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten.

    Das Angebot bleibt mit allen Teilen geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Die Weitergabe oder sonstige Verwendung kann im Einzelfall gestattet werden.

    3 Witterungsbedingungen

    Bei ungeeigneten Witterungs- und Trocknungsbedingungen kann der Auftragnehmer die Arbeiten unterbrechen. Die Dauer der Unterbrechung verlängert die Ausführungsfrist, wenn es sich um ungewöhnliche Witterungsbedingungen handelt. Die Arbeiten sind bei geeigneten Witterungsbedingungen unter Berücksichtigung angemessener Organisations- und Rüstzeiten fortzuführen.

    4 Vergütung

    Gemäß § 632a BGB können Abschlagsrechnungen jederzeit gestellt werden und sind sofort fällig und sofort zahlbar. Dies gilt auch für die Bereitstellung von Materialien, Stoffen oder Bauteilen. Die Schlusszahlung ist ebenfalls sofort nach Rechnungszugang fällig und ohne Abzug zahlbar. Skonto muss gesondert und ausdrücklich vereinbart sein.

    Die Arbeitszeit beginnt, sobald die Mitarbeiter unser Firmengelände verlassen. Für die Anfahrt berechnen wir eine Fahrtkostenpauschale von 40€, ab 15km berechnen wir 60€.

    5 Gewährleistung

    Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme und ist die Frist, innerhalb dieser Mängel an der Leistung geltend gemacht werden können (Verjährungsfrist). Die Leistungen werden vom Auftragnehmer nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt, hierfür übernimmt er die Gewähr. Für Beschädigungen der Leistungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Beschädigung oder Bearbeitung durch Dritte oder durch sonstige, nicht durch vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände hervorgerufen sind, haftet dieser nicht. Verschleiß und Abnutzungserscheinungen, die auf vertragsgerechtem Gebrauch und / oder natürlicher, Abnutzung beruhen, sind keine Mängel. Sie können bereits vor Ablauf der Gewährleistungsfrist eintreten. Dies gilt besonders für alle elektrisch/mechanischen Antriebsteile von Lichtkuppelöffnungen, Dachfensteranlagen etc. Im Übrigen gilt die Verjährungsfrist gem. § 634a BGB wie folgt: 

    • 2 Jahre für Wartungs-, Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten (Arbeiten, die nicht die Gebäudesubstanz betreffen)
    • 5 Jahre bei Neubauarbeiten und Arbeiten, die nach Umfang und Bedeutung mit Neubauarbeiten vergleichbar sind (z. B. Grundsanierung) oder Arbeiten, welche die Gebäudesubstanz betreffen

    6 Aufrechnungsverbot

    Der Auftraggeber kann die Zahlungsansprüche des Auftragnehmers nicht mit Forderungen aus anderen vertraglichen Beziehungen aufrechnen, es sei denn, die Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

    7 Eigentumsvorbehalt

    Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungen auch Lieferungen erbringt, behält er sich hieran das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der erbrachten Leistungen vor. Wird ein Liefergegenstand mit einem Bauwerk fest verbunden, so tritt der Auftraggeber etwaige damit zusammenhängende eigene Forderungen (z.B. bei Weiterverkauf des Objektes) in Höhe der Forderung des Auftragnehmers an diesen ab.

    8 Abnahme

    Der Aufragnehmer hat Anspruch auf Teilabnahme für in sich abgeschlossene Teile der Leistung. Im Übrigen erfolgt die Schlussabnahme nach Fertigstellung der Leistung gemäß § 640 BGB. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller das Werk nicht innerhalb einer ihm vom Unternehmer bestimmten angemessenen Frist abnimmt. Die Abnahme kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme ausdrücklich unter Berufung auf Mängel, so ist unabhängig von der Berechtigung der Mängelrüge eine Zustandsfeststellung der Werkleistung durchzuführen und zu protokollieren, § 650 g BGB.

    9 Leistungsermittlung, Aufmaß und Abrechnung

    Bei einem Pauschalpreisvertrag erfolgt die Abrechnung nach den vertraglichen Vereinbarungen ohne Aufmaß. Ist ein Einheitspreisvertrag vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Basis einer Leistungsermittlung durch Aufmaß. Dabei wird die Leistung nach den Maßen der fertigen Oberfläche berechnet. Als Ausgleich für den Bearbeitungsmehraufwand zur Anarbeitung an nicht behandelte Teilflächen (so genannte Aussparungen), zum Beispiel Fenster- und Türöffnungen bei Fassaden, oder Dachflächenfenster, Lichtkuppeln, Lüftungsöffnungen bei Dachflächen, werden diese Flächen bis zu einer Einzelgröße von 2,5 qm übermessen. Bei Längenmaßen bleiben Unterbrechungen bis 1 m Einzelgröße unberücksichtigt.

    Auftraggeber und Auftragnehmer können weitere detaillierte Aufmaßregeln durch Vereinbarung der jeweils einschlägigen ATV VOB/C-DIN 18 299 ff Norm zugrunde legen.

    10 Sonstiges

    Ist der Auftraggeber Verbraucher, so gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ansonsten ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

    Sollte eine der vorstehenden Regelungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ausschluss von Verbraucherschlichtungsverfahren – Information gemäß § 36 VSBG: Der Auftragnehmer ist weder gesetzlich verpflichtet noch beteiligt er sich freiwillig an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).